Wir sind Immaterielles Kulturerbe

 
Im Dezember 2020 wurde das Bauhüttenwesen in das internationale Register Guter Praxisbeispiele des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Die Bewerbung wurde gemeinsam von 18 Bauhütten aus fünf Ländern eingereicht. Am 20. Mai 2022 fand die offizielle Urkundenübergabe statt.
 
Der volle Name der Bewerbung lautete „Das Bauhüttenwesen der Großkirchen Europas – Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerkstechniken und -wissen“. 18 Bauhütten aus Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz hatten sich für den Antrag auf Aufnahme des Bauhüttenwesens in das internationale Register Guter Praxisbeispiele zusammengeschlossen.
Kriterien für die UNESCO-Anerkennung als Gutes Praxisbeispiel sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen sowie eine modellhafte, gegebenenfalls grenzüberschreitende Kooperation. Die Freude über die Wertschätzung ihrer Arbeit war bei allen beteiligten Bauhütten groß.
 
Der Weg zum internationalen Antrag
Dem erfolgreichen internationalen Antrag gingen Bewerbungen auf nationaler Ebene in Deutschland und Frankreich voraus. 2015 reichte die Ulmer Münsterbauhütte ihre Bewerbung für das Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe ein sowie die Straßburger Bauhütte für das französische Inventar des Immateriellen Kulturerbes. Im Juni 2017 erfolgte die Einschreibung der Fondation de l’OEuvre Notre-Dame de Strasbourg auf die nationale französische Liste der kulturellen Ausdrucksform. Die deutsche Bewerbung – zwischenzeitlich mit Köln und Freiburg an Bord – endete im März 2018 erfolgreich mit einer Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis. Damit waren die Voraussetzungen für einen Antrag in das Internationale Register erfüllt. Wunsch der Initiatoren war der Anschluss weiterer europäischer Bauhütten. Im Rahmen der Jahrestagung der europäischen Vereinigung der Dombaumeister, Münsterbaumeister und Hüttenmeister e. V. im Jahr 2017 wurde dann tatsächlich der Beschluss gefasst, eine internationale Bewerbung zu unterstützen. Ab November 2017 wurde in diversen Arbeitstreffen die Nominierung vorbereitet, die schließlich am 6. Februar 2019 durch eine 15-köpfige Delegation im Rahmen einer Anhörung in Paris eingereicht wurde. Das umfangreiche Bewerbungsdossier wurde durch einen 13-minütigen Bewerbungsfilm eindrücklich ergänzt. Gut 1,5 Jahre später endete der Prozess erfolgreich mit der Eintragung des Bauhüttenwesens in das UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. In einem nächsten Schritt sollen nun weitere europäische Bauhütten folgen, die sich dem ersten Antrag nicht gleich anschließen konnten. 
 
Die Europafiale
Eine besondere Zugabe bei der Antragsstellung war der sogenannte Europastein. Etwa 1,60 Meter misst die aus 18 Einzelteilen bestehende sechseckige Fiale, deren Kanten mit Krabben oder Kriechblumen geschmückt sind und die in einer Kreuzblume ihren oberen Abschluss findet. Deutlich heben sich die unterschiedlichen Steinmaterialien und die verschiedenen Formen der Krabben voneinander ab. Von der Romanik bis in die Neugotik reichen ihre Vorbilder. Zusammengehalten wird dieses Ensemble durch halbkugelige Steckverbindungen in den Lagerfugen, im Oberlager als Zapfen, im Unterlager als Zapfenloch. Zudem führt ein Gewindestab durch die Fiale und dient als Dübel für die Kreuzblume. Das Ziertürmchen entstand 2019 und ist Beigabe zur gemeinsamen Bewerbung auf Einschreibung des Bauhüttenwesens in das internationale Register „Guter Praxisbeispiele“. Jeder Stein weist typische Formen und Materialien des „hinter“ den Bauhütten stehenden Bauwerks auf.  
 

Bewerbungsvideo der 18 Bauhütten
Die Bewerbung wurde gemeinsam eingereicht von der Dombauhütte Aachen, Staatlichen Dombauhütte Bamberg, Stiftung Basler Münsterbauhütte, Zwingerbauhütte Dresden (der einzigen säkularen Bauhütte des Verbundes), Münsterbauhütte Freiburg, Dombauhütte Köln, Dombauhütte Mariendom Linz, Kirchenbauhütte Lübeck, Dombauhütte Mainz, Staatlichen Dombauhütte Passau, Staatlichen Dombauhütte Regensburg, Münsterbauhütte Schwäbisch Gmünd, Dombauhütte St. Maria zur Wiese Soest, Fondation de l’OEuvre Notre-Dame de Strasbourg, Nidaros Domkirkes Restaureringsarbeider (Trondheim), Münsterbauhütte Ulm, Dombauhütte zu St. Stephan Wien sowie der Dombauhütte Xanten.
Wolfgang Zehentner, Vorsitzender der Europäischen Vereinigung der Dombaumeister, Münsterbaumeister und Hüttenmeister, Dombaumeister e. V., und Wiener Dombaumeister über die Aufnahme des Bauhüttenwesens in das Register Guter Praxisbeispiele:
„Die Bauhütten sind für die Erhaltung der wichtigen Europäischen Wahrzeichen, die Ihnen anvertraut sind, essentiell. Nur durch die kontinuierliche Weitergabe des traditionellen Wissens um das Bauwerk und die Bautechniken war es möglich, nach dem Krieg und nach verschiedenen anderen Katastrophenfällen, in denen sie schwer beschädigt worden waren, sie wieder aufzubauen, zu pflegen und ihre Funktion als Identifikationsobjekt zu erhalten.
Wie verletzlich das kulturelle Erbe in seiner Substanz ist, führt uns das gegenwärtige Weltgeschehen ebenso vor Augen wie der Brand von Notre Dame in Paris. Intensive Kenntnis der Kulturbauten und der Bautechniken sowie die intensive Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg ist die Voraussetzung, diese Verletzlichkeit auszugleichen.
Für uns Verantwortliche für unsere großartigen Kathedralen ist dieses internationale Prädikat des „immateriellen Kulturerbe“ der UNESCO eine große Hilfe für die notwendige öffentliche Akzeptanz unseres Wirkens. Es verstärkt noch einmal die seit dem Mittelalter ausgeprägte Zusammenarbeit. Wir werden uns bemühen, dieses Erbe weiterhin mit Leben zu erfüllen!“
 
Weitere Informationen zum Bauhüttenwesen finden Sie hier.